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   RG, 08.06.1880 - 721/80   

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https://dejure.org/1880,564
RG, 08.06.1880 - 721/80 (https://dejure.org/1880,564)
RG, Entscheidung vom 08.06.1880 - 721/80 (https://dejure.org/1880,564)
RG, Entscheidung vom 08. Juni 1880 - 721/80 (https://dejure.org/1880,564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Finden die Vorschriften des Strafgesetzbuches zum Schutze des Lebens eines Menschen schon auf solche Kinder Anwendung, welche erst in der Geburt begriffen sind, ohne daß noch die völlige Trennung von der Mutter stattgefunden hat? 2. Decken sich die Begriffe "Mensch" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 446
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20

    Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt

    a) Die Abgrenzung zwischen §§ 211 ff. StGB und § 218 StGB wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher vom Beginn der Geburt abhängig gemacht (RGSt 1, 446, 448; 9, 131, 132; 26, 178, 179; BGH, Urteile vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5; vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194; Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394; vgl. auch RGSt 4, 280; OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 314; BVerfGE 88, 203, 251; BVerfG, NJW 1988, 2945; zur Entwicklung ausführlich Küper, GA 2001, 515, 525 ff.; Ingelfinger, Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004, 124 ff., jeweils mwN).

    Dass im Zivilrecht die Rechtsfähigkeit erst ab Vollendung der Geburt beginnt (§ 1 BGB), ist aufgrund des abweichenden Regelungszwecks von Zivil- und Strafnormen nicht ausschlaggebend (vgl. bereits RGSt 1, 446, 447; Safferling in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 212 Rn. 8).

    aa) Als Beginn der Geburt sieht der Bundesgerichtshof bei natürlichem Geburtsverlauf das Einsetzen der Eröffnungswehen an (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194 mwN und Anm. Hirsch JR 1985, 336; vgl. auch schon RGSt 9, 131, 132: Eintreten der "naturgemäßen Ausstoßungsversuche'; ebenso RGSt 26, 178, 179; dem folgend BGH, Urteil vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348: nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen; enger noch RGSt 1, 446, 448: das Kind müsse "zum Teil bereits den Schoß der Mutter verlassen' haben und damit an die Außenwelt getreten sein; offengelassen von BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394; vgl. auch OLG Dresden, MedR 2014, 896).

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Diese in dem Beginn der Geburt liegende Zäsur hat über den nur die Mutter eines nichtehelichen Kindes betreffenden Tatbestand des § 217 StGB hinaus grundsätzliche Bedeutung für den Anwendungsbereich der allgemeinen Tötungstatbestände (vgl. RGSt 1, 446, 447 ff; 9, 131 ff; 26, 178 f; BGHSt 10, 5).

    Das Reichsgericht hat ursprünglich den Anfang der eigentlichen Geburtswehen noch nicht als Beginn der Geburt gelten lassen, sondern gefordert, daß das Kind zum Teil bereits den Schoß der Mutter verlassen habe (RGSt 1, 446, 448).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Zur Frage, wann die Geburt im Sinne des § 217 Abs. 1 StGB beginnt, hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluß an die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131 f.; RGSt 26, 178; anders noch RGSt 1, 446, 448), die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, daß "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche näher zu umschreiben.
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23

    Totschlag einer Hebamme durch Unterlassen der Verlegung der Schwangeren in ein

    Noch weiter einschränkend hatte das Reichsgericht ursprünglich auf den Beginn des Austritts des Kindes aus dem Mutterleib abgestellt (vgl. RG, Urteil vom 8. Juni 1880 - 721/80, RGSt 1, 446, 448; Neumann, StV 2021, 462, 464).
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